
Die überaus positive Wirtschaftsentwicklung Raunheims in den letzten 15 Jahren war und ist aus Sicht der Fraktionen von SPD und FDP das Erfolgsmodell für die Entwicklung unserer Stadt. Nur durch unsere gestiegenen Gewerbeeinnahmen waren und sind wir in der Lage, Raunheims Infrastruktur zu modernisieren, vergleichsweise moderate Kommunalsteuern festzulegen, dafür gerade im Hinblick auf Bildungs- und Betreuungseinrichtungen Maßstäbe zu setzen, die weit überdurchschnittlich sind. Selbst die gravierenden finanziellen Folgen der Corona-Epidemie konnten so – im Gegensatz zu vielen anderen Kommunen – ohne deutliche Einschränkungen für die Bevölkerung durchstanden werden. Raunheims Entwicklung ist für sich, aber auch im Vergleich zu anderen Kommunen, eine Erfolgsgeschichte.
Möglich wurde dies, da sowohl innerhalb der Verwaltung ein innovatives Stadtentwicklungsprogramm mit dem Eigenbetrieb Stadtentwicklung entworfen wurde als auch stabile Mehrheiten im Stadtparlament vorhanden waren, die diese Maßnahmen befürworteten. Die Fraktionen von SPD und FDP werden dies auch weiterhin vollumfänglich tun.
Stadtentwicklung zur vollsten Zufriedenheit des Parlaments
Die angestoßenen Maßnahmen zur Stadtentwicklung, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung von Gewerbeflächen und die Ansiedelung hochwertiger Wirtschaftsunternehmen, sind fast ausnahmslos innerhalb der Stadtverwaltung, insbesondere des Eigenbetriebes Stadtentwicklung, geplant und durchgeführt worden. Dies im Ergebnis zur vollsten Zufriedenheit des Stadtparlamentes, das über alle einzelnen Maßnahmen nicht nur informiert wurde, sondern selbige auch mit breiten Mehrheiten genehmigte.
Bemerkenswert ist der Eigenbetrieb Stadtentwicklung auch dahingehend, dass er Aufgaben/Projekte übernimmt, die in den meisten Kommunen entweder durch einen größeren Bereich der Wirtschaftsförderung und Flächenplanung – mit entsprechendem Personalbedarf und finanziellen Mehrkosten und/oder durch externe Projektentwicklungsfirmen abgedeckt sind, deren Honorarforderungen bei weitem höher ausfallen als die mittlerweile kolportierten erfolgsabhängigen Zahlen des Eigenbetriebleiters Stadtentwicklung Raunheim.
Strikt erfolgsabhängige Vergütung
Da um diese erfolgsabhängige Vergütung eine kontroverse und emotionalisierte Diskussion entbrannt ist, gilt es festzustellen: Die Vergütungen waren strikt erfolgsabhängig. Nur mit dem Erfolg für die Stadt Raunheim wurde eine jeweilige Vergütung überhaupt relevant. Und diese Vergütung war weit unter den üblichen Prozentsätzen von Projektentwicklungsdienstleistern. Bei einem geschätzten Gesamtvolumen von knapp 100 Millionen Euro an veräußerten Gewerbeflächen, mittelbar dadurch signifikant gesteigerten Gewerbesteuereinnahmen und einem deutlich erweitertem Arbeitsplatzangebot vor Ort kann man ermessen, welche große Bedeutung dieser Sektor für die nachhaltige Entwicklung Raunheims besitzt. Von einer durch Speditionsgewerbe geprägten Schlafstadt am Rande des Flughafens hat sich Raunheim zu einem anerkannten Wirtschaftsstandort entwickelt, dessen Lebensqualität sich zudem deutlich verbesserte. Und wie erfolgreich nicht zuletzt durch die erfolgreiche Arbeit des Eigenbetriebes Stadtentwicklung diese Transformation durchgeführt wurde, was dazu führte, dass das Erfolgsmodell Raunheim auch dadurch ‚kopiert‘ werden sollte, dass andere Kommunen und private Projektentwickler Abwerbeangebote offerierten.
Wenn aber bedingt durch den freien Arbeitsmarkt der Verlust von erfolgreichen Mitarbeitern droht, ist es geboten, zu versuchen, diese zu halten, um den Gesamterfolg für die Stadt nicht zu gefährden.
Es ist daher für die Fraktionen von SPD und FDP aus den dargelegten Argumenten heraus in der Sache nachvollziehbar und wirtschaftlich richtig, dass ein entsprechender Arbeitsvertrag zwischen Magistrat und dem Betriebsleiter Stadtentwicklung ausgearbeitet wurde und zur Anwendung kam.
Erreichtes wird in Frage gestellt
Diese mutigen Entscheidungen, beschlossen und umgesetzt in den letzten knapp zwei Jahrzehnten, und dies von einer breiten Mehrheit von allen im Raunheimer Parlament vertretenen Parteien, hat Raunheim zu einer Stadt umgebaut, welche eine breite Wirtschaftsstruktur, eine stabile Stadtgesellschaft und vor allem eine solide in allen Bereichen gute Infrastruktur besitzt.
Die beiden etablierten Parteien und die sich neu gefundene Gruppierung welche sich als „Richter“ aufführt, ohne, dass es ein Urteil gibt, versucht alles Erreichte in Frage zu stellen und zunichte zu machen. Dieses Instrumentalisieren und Aufbauschen von Punkten, sowie die Hetze im Netz und in der öffentlichen Diskussion ist genauso verwerflich wie die „Anfeindungen“ gegen die Mitarbeiter der Verwaltung und ehrenamtlicher Stadtverordneten. Zum Zeitpunkt, wo Thomas Jühe uns als Bürgermeister mit all seinem persönlichen Einsatz die Erfolge präsentiert hat, haben wir mit großer Mehrheit Beifall geklatscht. Jetzt soll dies alles schlecht sein und zerstückelt werden!
Konstruktive Aufklärung wird verhindert
Es gibt dieser Gruppe auch nicht das Recht, Unterlagen und Dokumente aus dem Rathaus zu entwenden oder auf Weisung entwenden zu lassen. Es gibt Fraktionen auch nicht das Recht, vertrauliche Vorlagen weiterzugeben und zu veröffentlichen. Und schon gar nicht gibt es politisch agierenden Personen das Recht, Mitarbeitende der Verwaltung unter Druck zu setzen, zu beleidigen oder zu diskreditieren
Durch diese Gegebenheiten wird eine saubere, konstruktive Aufarbeitung der Vorgänge eher verhindert als zu einem Ergebnis gebracht. Wir sind an einer nachhaltigen Aufklärung aller Vorwürfe interessiert und nicht an einer „Hetzjagd“, wo jeden Tag jemand anderes durchs Dorf getrieben wird, wo mit Unwahrheiten und Behauptungen um sich geworfen wird, was einer Vorverurteilung gleichkommt.
Eins ist aber natürlich klar, wenn im Zuge der Ermittlungen Behörden zu der Erkenntnis kommen, dass strafbare Handlungen stattgefunden haben sollten, dann sind auch hier die Verantwortlichen in Haftung zu bringen.
Der Antrag gegen den Vertrag der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Stadtentwicklung durch CDU, WsR und Bündnis90/Die Grünen hat allerdings auch Auswirkungen, die durch ein Gerichtsverfahren nicht geheilt werden können. So wird aktuell behauptet, der Vertrag mit der Betriebsleitung sei nichtig – also ungültig. Diese Behauptung ist als rechtliche Position absurd und sicherlich nicht zu halten. Das ist den einbringenden Fraktionen wohl auch bewusst. Sie führt aber dazu, dass unsere aktuellen Verhandlungspartner die Entscheidungskompetenz der Betriebsleitung in Frage stellen bzw. abgeschlossene Verträge in Frage gestellt werden können. Aufgrund der erheblichen wirtschaftlichen Erfolge des Eigenbetriebs Stadtentwicklung und den letzten Jahren entsteht so ein nicht geringes wirtschaftliches Risiko für abgeschlossene Verträge und unsere Stadt.