
Die SPD-Fraktion kritisiert den im Zusammenhang mit möglichen Provisionszahlungen an einen städtischen Bediensteten verabschiedeten Antrag von CDU, WsR und Grünen.
Mit diesem Antrag sollen weitreichende vertragsrechtliche Entscheidungen vorab getroffen werden, bevor überhaupt eine notwendige rechtliche Einordnung der Sachlage durch unabhängige Institutionen erfolgt ist. „Es ist fragwürdig, dass bereits nach der konstituierenden Sitzung des Akteneinsichtsausschusses ein solcher Antrag gestellt wird. Die SPD-Fraktion war und ist eine große Befürworterin des entsprechenden Akteneinsichtsausschusses. Wir wollen uns ein Bild machen von einer komplexen Sachlage. Dies benötigt bei aller gebotener Dringlichkeit aber auch eine intensive Auseinandersetzung mit der mehrere hundert Seiten umfassenden Materie. Es scheint, dass den Antragstellern eher an einer politischen Instrumentalisierung des Akteneinsichtsausschusses gelegen ist denn an einer detaillierten Einsicht in den Sachverhalt“, so unser Fraktionsvorsitzender Michael Gluch.
Akteneinsichtsausschüsse arbeiten so, dass nach Abschluss der Ausschussarbeit ein Bericht erstellt wird, in dem die Sachlage dargestellt und politisch bewertet wird. Im aktuellen Fall entsteht jedoch der Eindruck, dass die Bewertung von einigen Fraktionen schon im Vorfeld geschehen ist. Es wird bestenfalls nur nach Argumenten gesucht, die der eigenen Meinung genehm sind. Dies wäre ein klassischer Fall von Präjudikation. Würde unser Rechtsstaat genauso arbeiten, dann könnte man sich Untersuchungen und Gerichtsverhandlungen sparen – das Urteil würde immer bereits vorab feststehen.
Aus gutem Grunde sind die zuständige Kommunalaufsicht und Staatsanwaltschaft mit den Untersuchungen betraut. Diese ermitteln und prüfen den sich darstellenden Sachverhalt. Gerade im Hinblick auf eine juristische Einordnung ist die Beurteilung beider hier von besonderer Relevanz und würde die Bewertung maßgeblich vorgeben.
„CDU, WsR und Grüne begehen in ihrem Antrag hingegen einen grundlegenden Denkfehler – sie wollen mit vermeintlich formaljuristischen Argumenten einen Vertrag aushebeln, über dessen rechtliche Relevanz das Parlament gar nicht zu entscheiden hat,“ sagt Michael Gluch und vergleicht dies mit einer Situation im Arbeitsleben: „Ihr neuer Chef möchte Sie gerne feuern und fordert rückwirkend auch die bereits ausgezahlten Gehälter der letzten Jahre zurück. Glücklicherweise hat aber nicht Ihr Chef darüber zu befinden, ob ein Vertrag Rechtsgültigkeit besitzt, sondern in letzter Konsequenz die Arbeitsgerichtsbarkeit.“
Zudem argumentieren die Antragsteller ausgehend von einer fehlerhaften Interpretation des Eigenbetriebsgesetzes und es ist zu erwarten, dass eben gerade dieser Argumentationsweg keinen juristischen Bestand haben dürfte.
Die SPD-Fraktion hingegen will seriöse Aufklärung betreiben. Dabei gilt es, nichts zu beschönigen, aber eben auch, nicht noch Öl ins Feuer zu gießen. „Es werden so viele Unterstellungen und Anschuldigungen kolportiert, dass gerade wir Parlamentarier die Pflicht haben, sachgemäß und mit der nötigen Sorgfalt Licht ins Dunkel zu bringen. Bei einer juristischen Einordnung werden wir hierzu auch die Hilfe der Kommunalaufsicht und der Staatsanwaltschaft benötigen. Alle weiteren Schritte werden maßgeblich hiervon geprägt sein.“
Eine abschließende Beurteilung ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht möglich. „Was aber jetzt schon feststellbar ist, das ist der immense Image-Verlust der Stadt, der sich unter anderem finanziell negativ auswirken dürfte. Dem können wir auch durch gute parlamentarische Arbeit Einhalt gebieten. Aber Vorverurteilungen sind eben keine Aufklärung“, so der SPD-Fraktionsvorsitzende.